Was darfst du fahren?
Mit der Erweiterung B196 fährst du in Lübeck Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW (Klasse A1), und das mit deinem bestehenden B-Führerschein, ohne eine zusätzliche praktische oder theoretische Prüfung. Die Schlüsselzahl 196 gilt allerdings nur in Deutschland.
Voraussetzungen
Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein. Eine separate Prüfung ist nicht nötig.
Ablauf
Die Schulung umfasst eine festgelegte Ausbildung auf dem Motorrad. Bei B196 sind 10 Fahrstunden à 45 Minuten vorgeschrieben. Reicht das nicht aus, um das Fahrzeug sicher zu beherrschen, kommen weitere Fahrstunden hinzu. Nach Abschluss wird die Schlüsselzahl 196 eingetragen.
Besonderheiten
B196 ist die günstige und schnelle Brücke zum Roller- und Leichtkraftrad-Fahren, ideal für den Weg zur Arbeit oder die Freizeit in und um Lübeck. Gerne beraten wir dich, ob B196 reicht oder ob sich gleich der volle A1-Führerschein lohnt.